Kinderrechtepreis der Stadt Bremerhaven

25. Juni 2010: 

Kinder und Jugendliche haben Rechte - niedergelegt in der UN-Charta der Menschenrechte, in der Stadtverfassung der Stadt Bremerhaven und im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Wir möchten, dass sie wahrgenommen werden.

Deshalb verleiht die Stadt einmal im Jahr einen Preis an besonders aktive Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen, um dieses Engagement zu würdigen. Es können sich alle Bremerhavener Vereine, Institutionen, Arbeitsgruppen und Kleingruppen, aber auch Einzelpersonen um diesen Preis bewerben.

  • Der 1. Preis ist dotiert mit 500 Euro,
  • der 2. Preis mit 300 Euro und
  • der 3. Preis mit 100 Euro.

Zusätzlich gibt es Teilnahmeurkunden und weitere Preise. Die Bewerbungen hierfür sind zu stellen an die Kinder-Beauftragte
der Stadt Bremerhaven.

Sie sollten erhalten:
Name der Gruppe, Ansprechperson, Adresse, Tel.-Nr., E-Mail Adresse.
Natürlich muss eine kurze Beschreibung (1 DIN A4 Seite) beigefügt werden, warum gerade das Projekt preiswürdig ist. Bilder der Aktivität und andere Materialien sind auch gerne gesehen.
Einsendeschluss: 31. August

Die eingereichten Projekte sollen:

  • nachhaltig sein
  • Vorbildfunktion haben
  • die Einflussmöglichkeiten der Kinder stärken 
  • Kinder aktiv mitbestimmen und mitentscheiden lassen
  • Kinder Verantwortung übernehmen lassen
  • Kinder als Experten in eigener Sache ernst nehmen und
  • Kinder die Wirksamkeit ihres Handelns erfahren lassen.

Es reicht nicht, Aktivitäten zu beschreiben, die mit Kindern durchgeführt werden bzw. an denen Kinder teilnehmen. Es reicht nicht, Kinder zu fragen, was sie schon immer Mal machen wollten. Es reicht nicht, Einzelaktionen durchzuführen. Ziel sollte es dagegen sein, regelmäßig und dauerhaft Kinder einzubeziehen und ihre Einflussnahme zu sichern.

Weitere Infos bei der Kinder-Beauftragten: Karin Pomplun, Tel. (0471) 590 3388. Karin.Pomplun@magistrat.bremerhaven.de

 


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